Dichtheitsprüfung
Ein wichtiges Thema für alle Grundstückseigentümer
Die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung privater Abwasserleitungen sind Aufgabe des Grundstückseigentümers. Er gilt als Anlagenbetreiber und hat folglich gewisse rechtliche Verpflichtungen. Diese ergeben sich grundlegend aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und werden konkretisiert durch die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.
Welche Grundsätze gelten beim Betrieb von Abwasseranlagen (also auch von privaten Abwasserleitungen)?
Abwasserleitungen müssen dicht sein! Diese so selbstverständlich klingende Feststellung gilt als rechtliche Vorschrift.
Vorrangig sind hierfür zwei Gründe ausschlaggebend:
- Vermeidung des ungewollten Austretens von Schmutzwasser aus Abwasserleitungen, welches zur Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers beiträgt.
- Vermeidung des Eindringens von Grundwasser in die Leitung, da dies unnötige Kosten für die Säuberung nicht reinigungsbedürftigen Grundwassers in Kläranlagen zur Folge hat.
Das hiermit verfolgte übergeordnete Ziel besteht also in der Schaffung eines intakten Abwassersystems zum Schutz der Umwelt und zur Vermeidung unnötiger Kosten.
Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz
§ 60 Abwasseranlagen
(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
(2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.
(3) Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigung ist zu versagen oder mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu versehen, wenn die Anlage den Anforderungen des Absatzes 1 nicht entspricht oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften dies erfordern. § 13 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und 3 und § 17 gelten entsprechend.
(4) Die Länder können regeln, dass die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Abwasseranlagen, die nicht unter Absatz 3 fallen, einer Anzeige oder Genehmigung bedürfen. Genehmigungserfordernisse nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Quelle: Wasserhaushaltsgesetz
Welche typischen Schäden können auftreten?
- Fehlende, verschobene oder verrottete Dichtungen
- Undichte oder verschobene Rohrverbindungen
- Risse
- einwachsende Wurzeln
Was bedeutet das konkret für Sie als Grundstückseigentümer?
Als Grundstückseigentümer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig vorhandene Abwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen und falls nötig entsprechend zu sanieren. Dies hat innerhalb festgelegter Fristen zu geschehen. Als übergreifende Regelung des WHG in Verbindung mit der Deutschen Industrienorm (DIN) 1986–30 muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 der „Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen“ für jedes Grundstück vorliegen. Wie genau diese Fristen und die Prüfung auf Dichtheit geartet sind, erfragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde. Beachten Sie hierbei: 2015 ist die absolute Maximalfrist; in vielen Bundesländern ist sie deutlich kürzer.
Also: Informieren Sie sich jetzt und vermeiden Sie unschöne Überraschungen! Aufgepasst!
Wenden Sie sich frühzeitig an den Profi. So geraten Sie nicht an unseriöse Dienstleister mit minderwertiger Leistung bei überhöhtem Preis. Lassen Sie sich nicht von scheinbaren Schnäppchenanbietern verleiten, die unter Umständen unnötige Sanierungsmaßnahmen vor- und Ihnen dafür zu viel Geld abnehmen. Eine fachgerechte und anerkannte Dichtheitsprüfung kann ausschließlich von einem zertifizierten Sachkundigen zur Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
Was können Sie tun?
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde bzgl. der für Sie geltenden Fristen und Vorgaben.
- Planen Sie die Prüfung früh genug auch finanziell mit ein. Eine fachgerechte Dichtheitsprüfung für ein einfaches Einfamilienhaus beträgt ungefähr 300 - 600 Euro, wobei der genaue Preis im Einzelfall ermittelt werden muss.
- Lassen Sie die Dichtheitsprüfung nur von einem zertifizierten Fachmann durchführen.
- Denken Sie daran, Ihrer Gemeinde den Nachweis der Prüfung zukommen zu lassen.